Umsetzung der einzelnen Handlungsschritte (mit Materialien)
Umsetzung der einzelnen Handlungsschritte (mit Materialien)
Umsetzung der einzelnen Handlungsschritte
Viele Schulen haben im Rahmen des landesweiten Präventionsrahmenkonzepts „stark.stärker.WIR.“ oder in anderen Zusammenhängen bereits Projekte und Programme zu Gewalt- und Suchtprävention, Gesundheitsförderung oder Demokratiebildung gute Ansätze und Strukturen etabliert, die in ein zu entwickelndes Schutzkonzept integriert werden können. Keine Schule fängt bei null an.
Die Entwicklung eines Schutzkonzeptes ist ein dauerhafter Schulentwicklungsprozess, der durch die Beteiligung der gesamten Schulgemeinde geschehen sollte.
Damit Schulen die Umsetzung des Schutzkonzeptes leichter in Angriff nehmen können, werden im Folgenden mögliche Handlungsschritte aufgeteilt und strukturiert.Das Vorgehen entspricht den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz (KMK), siehe Link zum PDF-Download auf dem Internetauftritt der KMK, S. 17 bis 27.
Aufbau dieser Kachel:
Die Materialien und Tools für den Prozess sind den jeweiligen Handlungsschritten zugeordnet:
Nach jedem Handlungsschritt finden Sie zunächst ein PDF-Dokument aus dem KMK Leitfaden „Kinderschutz in der Schule“ zu allgemeinen Informationen und hilfreichen Hinweisen.
Anschließend folgen Materialien und Tools, die Ihnen die Entwicklung an Ihrer Schule einfacher machen sollen, so dass nicht jede Schule alles Material selbst entwickeln muss.
Sie finden zum Teil Materialien in doppelter Ausführung (PDF und Word-Dokument). Das dient lediglich Ihrer Arbeitserleichterung. So können Sie - je nachdem wie Sie arbeiten wollen - das PDF-Dokument übernehmen und damit arbeiten oder das Word-Dokument runterladen und an die Bedürfnisse Ihrer Schule anpassen.
Alle Materialien stellen nur Angebote dar, die Sie nutzen und anpassen oder als Idee zur weiteren Umsetzung sehen können.
Zum leichteren Vorgehen sind die einzelnen Prozessschritte in acht Schritte unterteilt. Hier orientieren wir uns am KMK-Leitfaden: Überblick auf einer Seite sehen Sie in der folgenden PDF.
Das beispielhafte Musterschutzkonzept „Ideenschmiede“ kann Ihnen als Anregung dienen. Jede Schule muss jedoch ihren eigenen Weg gehen, da jede Schule unterschiedliche Rahmenbedingungen hat.
Die Musterpräsentation „Kollegium“ mit vorgeschlagenem Textbausteinen kann verwendet werden, um im Kollegium einen ersten Einblick in das Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt zu geben.
Schulleitung startet den Prozess - Auftragsklärung
Die Schulleitung ist verantwortlich für die Umsetzung des Prozesses und startet ihn im Rahmen einer Konferenz. Hierbei wird der Auftrag erklärt und konkretisiert. Die Klärung und Information kann auch zunächst innerhalb des Kollegiums geschehen und erst im Nachgang in der Schulkonferenz behandelt werden. Es gilt alle am Schulleben Beteiligten zum Thema sexualisierte Gewalt zu sensibilisieren, den Auftrag zu erläutern, Orientierung zu vermitteln und Transparenz herzustellen. Für den Schulentwicklungsprozess ist es bei größeren Schulen hilfreich eine Steuergruppe einzusetzen, die sich zunächst fachlich fortbildet. Dazu bietet das ZSL entsprechende Fortbildungen an (zum Beispiel Grundlagenwissen zu Häufigkeiten, zu sexueller Bildung und zu Täterinnen- und Täterstrategien). Die Fortbildungen stehen natürlich auch den Verantwortlichen von kleineren Schulen zur Verfügung.
Empfehlenswert ist gleich zu Beginn die Kooperationspartner vor Ort und Unterstützungssysteme zu notieren, damit sie bei Bedarf leicht verfügbar sind. Hier kann Ihnen die Kachel „Unterstützungsangebote: Wer unterstützt extern?“ nützlich sein.
Wir empfehlen nach der Auftragsklärung und Information an die Schulgemeinschaft mit der Potential- und Risikoanalyse zu beginnen. Gerade auch die Reflexion des Ist-Zustandes macht deutlich, wo gegebenenfalls Elemente fehlen und wo genau mit der weiteren Arbeit angesetzt werden kann.
Tools für die ersten Planungsschritte, die Sie nach Ihren Bedarfen anpassen können:
Die eingesetzte Steuergruppe beginnt mit einer schulinternen Potential- und Risikoanalyseunter Einbindung des Kollegiums, allen weiteren an Schule Beschäftigten, der Elternschaft sowie der Schülerinnen und Schüler.
Potentialanalyse: Hier werden alle Präventionsmaßnahmen oder -strukturen gesichtet und bewertet, auf die ggf. im Konzept aufgebaut werden kann.
Risikoanalyse: Bevor eine Risikoanalyse durchgeführt werden kann, sollte Grundwissen zu Strategien von Täterinnen und Täter bekannt sein. Ratsam ist auch eine Fachberatungsstelle hinzuziehen. Es werden Situationen und Gegebenheiten vor Ort geprüft, die Risiken und Gefahrenpotentiale im Schulalltag enthalten können, in denen es zu sexualisierten Übergriffen kommen kann. Leitfragen können sein: Welche Situationen, welche räumlichen Gegebenheiten und welche Strukturen erhöhen die Gefahr zu sexualisierter Gewalt (gibt es „blinde Flecken“? Werden Betroffene an der Schule bemerkt/gesehen und erhalten sie Hilfe?).
Die Ergebnisse der Analysen sind Ausgangsbasis für die Konzeptentwicklung.
Planung eines pädagogischen Tages für die Schulgemeinschaft
Dieser Handlungsschritt dient der Planung des pädagogischen Tages.
Im Vorfeld sollte die Steuergruppe überlegen, was das Kollegium/die Schulgemeinde an Informationen braucht, um für die Thematik der sexualisierten Gewalt sensibilisiert zu werden: (Ist ein fachlicher Input sinnvoll, eine externe Unterstützung oder Beratung nützlich, …)
Es sind verschiedene Varianten bezüglich des zeitlichen und inhaltlichen Rahmens denkbar: Je nach Rahmenbedingungen der Schule ist der pädagogische Tag von einem halben Tag bis hin zu mehreren Folgetagen vorstellbar.
Es könnte beispielsweise zunächst ein pädagogischer Tag nur für das Kollegium sein, um größere Handlungssicherheit zu erlangen und das Thema in einem geschützten Rahmen zu besprechen. Im zweiten Schritt kann sich dann der pädagogische Tag für die Schulgemeinschaft anschließen.
Je nach Stand der Schule können auch schon konkrete Elemente erarbeitet oder angepasst werden, z.B.:
Umsetzung des Interventionsplans an der Schule,
Erarbeitung von gemeinsamen Regeln und Festschreibung in einem Leitbild,
Erarbeitung von Beschwerdestrukturen,
Durchführung der Risikoanalyse mit Schülervertretungen,
Welche Maßnahmen, Projekte etc. wären hilfreich ins Sozialcurriculum aufgenommen zu werden?
Ziel des pädagogischen Tages ist, das Kollegium/die Schulgemeinschaft zu sensibilisieren und alle Beteiligten mitzunehmen.
Aufbauend auf den Ergebnissen der Potential- und Risikoanalyse sollen konkrete Maßnahmen herausgearbeitet und klar kommuniziert werden.
Die Inhalte des Tages sind zuvor von der Steuergruppe schulspezifsich herausgearbeitet worden. Leitfragen können hier sein: Wird ein fachlicher Inhalt gewünscht, soll der Tag zur Orientierung dienen oder soll schon etwas Konkretes erarbeitet werden? Welche Erkenntnisse brachte die Potential- und Risikoanalyse? Welche Themen sollen zuerst umgesetzt werden? Soll an einer konkreten Situation/Begebenheit/Räumlichkeit gearbeitet oder schon erste Elemente des Schutzkonzeptes angegangen werden?
Am Ende des pädagogischen Tages sollten erste konkrete Umsetzungsschritte festgehalten sein, hinter denen alle Beteiligten stehen.
Die Ergebnisse des pädagogischen Tages werden durch die Steuergruppe oder Unterarbeitsgruppen ausgewertet und weiterentwickelt.
Dies mündet in einen ersten Entwurf des Schutzkonzeptes.
Der Entwurf sollte Bezüge zu ggf. bereits vorhandenen Strukturen oder schulinternen Verfahrensregelungen (Leitbild, Verhaltensregeln, usw.) beinhalten.
Zudem können hier bereits erste Überlegungen zur Kommunikation und der Transparenz des Schutzkonzeptes in der Schulgemeinschaft angedacht werden. Einige Ideen hierzu sehen Sie in der Anlage 5b.
Ziel ist es, das Schutzkonzept der Schulkonferenz und weiteren Gremien an der Schule zur Optimierung und Beschlussfassung vorzulegen.
Erörterung und Beschlussfassung in der Schulkonferenz
Die Steuergruppe stellt den Entwurf des Konzepts vor. Im Rahmen der Diskussion werden die Anregungen aufgenommen.
Nach Beschlussfassung in der Schulkonferenz kann die Umsetzung erfolgen.
Im Rahmen der Schulkonferenz kann zudem über die ersten Überlegungen der Steuergruppe zur Kommunikation des Schutzkonzeptes gegenüber der Schulgemeinschaft entschieden werden.
Mit der Kommunikation des beschlossenen Schutzkonzeptes gegenüber der Schulgemeinschaft beginnt die Umsetzung und die Integration in den Schulalltag. Es geht darum, das Schutzkonzept mit Leben zu füllen. Die Regelungen, aber auch das eigene Verhalten sollten reflektiert und ggf. korrigiert werden. Rückmeldungen zum Schutzkonzept sollten ernst genommen und ggf. eingearbeitet werden. Der sensible und achtsame Umgang mit Signalen oder Verhaltensänderungen ist eine Daueraufgabe.
Bitte beachten Sie die Informationen und Materialien dieses Serviceportals. Hilfe und Unterstützung finden Sie vor allem unter:
Um Schutzkonzepte an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen, sollten sie nach einer gewissen Zeit überprüft werden. Dies kann im Austausch der Steuergruppe oder in Arbeitsgruppen geschehen oder aber mittels interner Schulbefragungen oder Evaluationstools. Der Einsatz solcher Schulbefragungen und Evaluationstools erfolgt in datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeit der nutzenden Schulen und erfordert eine entsprechende Prüfung.“
Herausgeber: Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL), Heilbronner Straße 314, 70469 Stuttgart, Telefon 0711/21859-0, poststelle@zsl.kv.bwl.de
Verantwortlich im Sinne des Presserechts: ZSL, Irmgard Mühlhuber, Ref. 24 "Digitalisierung, Medienbildung", Heilbronner Straße 314, 70469 Stuttgart, Telefon 0711/21859-240, digitalebildung@zsl.kv.bwl.de
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