• Gewalt im digitalen Raum

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      1. Gewalt im digitalen Raum

       

      Das Internet ist fester Bestandteil des Alltags von Kindern und Jugendlichen und ist nicht mehr wegzudenken. Es bietet zahlreiche Möglichkeiten zur Information, Kommunikation, Vernetzung, zum Spielen und Lernen. Mit der zunehmenden Verbreitung mobiler Endgeräte wie Smartphones und Tablets sind jedoch auch die Risiken gestiegen. Immer mehr junge Menschen erleben digitale Gewalt – insbesondere über soziale Netzwerke und Messenger-Dienste wie Instagram, WhatsApp oder TikTok. Dabei wird deutlich: Kinder und Jugendliche trennen die digitale und die reale Welt nicht – Erlebnisse im virtuellen Raum haben reale Auswirkungen.

      Kinder und Jugendliche sind oftmals unbeaufsichtigt im Internet unterwegs und können leicht mit sexualisierten Inhalten oder digitaler Gewalt konfrontiert werden. Sie sind diesen Risiken oft schutzlos ausgeliefert und können sich nicht allein davor bewahren. Gerade jüngere Kinder, insbesondere im Grundschulalter, sind im digitalen Raum besonders schutzbedürftig. Kinder und Jugendliche können sich im digitalen Raum nicht alleine schützen. Deshalb tragen Erwachsene eine besondere Verantwortung: Sie sollten Kinder dabei unterstützen, sich sicher im digitalen Raum zu bewegen, und darauf achten, dass sie nur auf Inhalte zugreifen, die ihrem Entwicklungsstand entsprechen.

      Schutzkonzepte müssen daher immer auch gleich für den digitalen Raum aufgesetzt werden (siehe Kachel Elemente eines Schutzkonzeptes)

    • Einige Zahlen und Fakten:

      • In jeder Klasse sitzen statistisch 1-2 betroffene Schülerinnen und Schüler
      • Laut UN und FBI sind in jeder Sekunde 750.000 Pädokriminelle weltweit online.
      • 98% der Betroffenen sind 13 Jahre alt oder jünger
      • In 82% der Fälle sind Eltern/Sorgeberechtigte bzw. Familienangehörige am Missbrauch beteilig
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      2. Was versteht man unter „digitaler Gewalt“/“Gewalt im digitalen Raum“?

       

      Die Begriffe "digitale Gewalt" oder “Gewalt im digitalen Raum“ bezeichnen beide das Phänomen von Gewalt (z.B. Herabsetzung, Beleidigung, Belästigung, Diskriminierung und Nötigung anderer), die sich technischer Hilfsmittel oder digitaler Medien bedienen, sowie Gewalt, die im digitalen Raum stattfindet, wie zum Beispiel in Online-Portalen oder sozialen Netzwerken. Oft hängen dabei digitale und nicht-digitale Gewalt eng zusammen.

       

      Digitale Gewalt im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche bezieht sich auf verschiedene Formen von Missbrauch, Ausbeutung und Belästigung, die über digitale Technologien und Online-Plattformen stattfinden. Einige der damit verbundenen Gefahren sind.

       
       
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      3. Begriffe und Definitionen

       

      • Online-Pornografie:

      Kinder und Jugendliche können ungewollt mit pornografischem Material konfrontiert werden, das zu einer falschen Vorstellung von Sexualität führen oder sie in unangemessene Handlungen involvieren könnte. Dies trifft vor allem auch auf kinder- und jugendpornografische Darstellungen zu.

       

      • Cybergrooming:

      Täterinnen und Täter verwenden das Internet, soziale Medien oder Chat-Plattformen (wie z.B. YouTube, WhatsApp, Games), um Kinder und Jugendliche gezielt anzusprechen, Vertrauen und Beziehungen zu Kindern aufzubauen, oft mit dem Ziel, sexualisierten Missbrauch zu begehen - virtuell oder real. Cybergrooming ist eine Straftat.

       

      • Sexting (missbräuchlich): 

      Kinder und Jugendliche können freiwillig oder auch dazu verleitet werden, intime Fotos oder Videos von sich selbst zu machen und dann im Netz zu teilen. Eine Weiterleitung oder das Kopieren solcher Fotos und Aufnahmen ohne das Einverständnis der betroffenen Person kann viel Leid und Mobbing nach sich ziehen. Kinder und Jugendliche sind sich oft nicht darüber bewusst, dass die eingestellten oder versendeten Fotos oder Aufnahmen weltweit abrufbar sind oder entsprechend weitergeleitet oder mit KI auch bearbeitet werden können. Erwachsene sollten Kinder und Jugendliche aufklären, dass selbst, wenn sie freiwillig (zum Beispiel innerhalb einer Beziehung) intime, freizügige oder erotische Aufnahmen oder Fotos weiterleiten, diese ggf. auch ohne ihr Wissen weitergeleitet werden können. Herstellung und Weiterleitung von solchen Fotos und Aufnahmen ohne Zustimmung der betroffenen Person gilt als sexualisierte Gewalt. Was ist Sexting und was kann dabei schief gehen?

       

      • Sextortion: 

      Kinder und Jugendliche können dazu verleitet werden, intime Fotos oder Videos von sich selbst zu machen und dann im Netz zu teilen. Dies kann von Täterinnen und Tätern ausgenutzt werden, um Druck auszuüben oder die Betroffenen mit dem Bildmaterial zu erpressen, in dem zum Beispiel damit gedroht wird die Aufnahmen zu veröffentlichen und fordern Geld oder weitere Fotos. Dies kann zu sexualisierter Ausbeutung oder Belästigung führen.

      Sextortion ist ein derzeitiges Phänomen, hinter dem oftmals organisierte Kriminalität steckt.

       

      • Sexualisierter Missbrauch in Online-Spielen und Chatrooms: 

      Täter nutzen die Anonymität des Internets, um Kinder in Online-Spielen oder Chatrooms anzusprechen, Vertrauen aufzubauen und sie letztlich zu sexualisierten Handlungen oder Gesprächen zu verleiten. Kinder und Jugendliche sind nicht in der Lage, sich allein im Internet zu schützen. Die Verantwortung, für ihre Sicherheit im Netz zu sorgen, liegt zunächst bei den Anbietern von Online-Diensten und Netzwerken sowie bei Eltern und pädagogischen Fachkräften. Präventive Maßnahmen, die in der realen Welt erfolgreich sind, sollten auch im digitalen Raum zum Einsatz kommen. Diese müssen jedoch durch zusätzliche Ansätze ergänzt werden, die den besonderen Herausforderungen von sexualisierter Gewalt im Internet gerecht werden (siehe auch Kachel: Elemente eines Schutzkonzeptes)

       
       
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      4. Kinder- und Jugendpornografie

       

      Kinder- und Jugendpornografie ist verboten und wird streng bestraft. Dies umfasst die Herstellung, Verbreitung, Besitz und den Konsum von pornografischem Material, das Minderjährige betrifft.

      Kinder und Jugendliche teilen oftmals in sozialen Kanälen oder auch Klassenchats kinder- und jugendpornografische Bilder und andere Inhalte, ohne zu wissen, dass dies strafbar ist. Dadurch kommen auch Lehrkräfte immer wieder in Berührung, wenn entsprechendes Foto- oder Filmmaterial zum Beispiel im Klassenchat auftauchen.

      Die deutschen Gesetze zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisiertem Missbrauch und Ausbeutung sind streng. Es gibt verschiedene gesetzliche Bestimmungen, die den Besitz und die Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie unter Strafe stellen.

      Relevante Gesetze aus dem Strafgesetzbuch (StGB) sind:

      § 184 Verbreitung pornographischer Inhalte

      § 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte

      § 184c Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Inhalte

      § 184e Veranstaltung und Besuch kinder- und jugendpornographischer Darbietungen

      (Quelle: Strafgesetzbuch (StGB) - dejure.org)

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      5. Auswirkungen sexualisierter Gewalt im digitalen Raum

       

      Digitale Gewalt und sexualisierte Gewalt können gravierende Auswirkungen auf die Betroffenen haben, sowohl kurzfristig als auch langfristig. Um Kinder und Jugendliche vor diesen Gefahren zu schützen und sie zu befähigen, sicher im digitalen Raum zu agieren, sind präventive Maßnahmen, Aufklärung, Medienbildung und Unterstützung von zentraler Bedeutung. Das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung bietet in Zusammenarbeit mit externen Partnern Fortbildungen sowie Sprechstunden zu diesem Thema an.

      Kinder und Jugendliche, die von übergriffigen Erlebnissen betroffen sind, fühlen sich häufig machtlos und erleben einen Verlust der Kontrolle über ihr Leben. Sie schämen sich und haben Angst, dass ihre Familie, Freunde oder Lehrkräfte von den Vorfällen erfahren. Oft machen sie sich Vorwürfe, auf die Situation hereingefallen zu sein. Deshalb ist es besonders wichtig, dass ihnen leicht zugängliche Unterstützungsmöglichkeiten geboten werden und sie ermutigt werden, Hilfe zu suchen.
      Betroffene können sich an Beratungsstellen wenden (siehe Kachel: Unterstützungssysteme, Hilfeangebote und Hotlines).