• Bildungsplanbezug, Leitperspektive "Prävention und Gesundheitsförderung"

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      1. Sexuelle Gewalt - Anknüpfungspunkte in den Bildungsplänen


      In den Bildungsplänen 2016 für die allgemein bildenden Schulen Baden-Württembergs sind Bildungsstandards festgelegt, die über Kompetenzen das Unterrichtsgeschehen steuern. In den Kompetenzbeschreibungen ist die Zahl der konkreten inhaltlichen Festlegungen begrenzt, um den Schulen u. a. einen Spielraum bei der Auswahl von Themen und Unterrichtsgegenständen einzuräumen. Der Bildungsplan ist so gestaltet, dass ein Viertel der Zeit den Schulen für eigene Themen zur Verfügung steht, so dass die Lehrkräfte in ihrem Unterricht auf aktuelle Themen und konkrete Fragestellungen von Schülerinnen und Schülern eingehen können.

      In allen Schularten finden sich zum Thema „Sexuelle Gewalt“ Anknüpfungspunkte. Bezüge in den Fachplänen der Grundschule, des gemeinsamen Bildungsplanes der Sekundarstufe I, des Gymnasiums und der beruflichen Schulen, der Sonderpädagogischen Bildung sowie der Leitperspektive Prävention und Gesundheitsförderung werden im Folgenden benannt.

       
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      1.1 Grundschulen/Primarstufe

      Im Fachplan Sachunterricht der Grundschule ist die Thematik „Sexueller Missbrauch“ verbindlich verankert:
       
      Grundschule, Sachunterricht, Klasse 3/4,3.2.2.1 Körper und Geist

      Die Schülerinnen und Schüler können die eigene Körperlichkeit und Geschlechtlichkeit zunehmend differenzierter wahrnehmen und reflektieren. Sie nehmen ausgewählte Leistungen des Körpers bewusst wahr, erleben Vielfalt als Normalität und kennen die eigene Verantwortung für die Gesunderhaltung ihres Körpers. Maßnahmen und Verhaltensweisen zur Gesunderhaltung des eigenen Körpers können sie zunehmend auch in den außerschulischen Alltag integrieren.

      Denkanstöße für die Lehrkraft:

      Wie werden die Kinder ermutigt, sich in Notsituationen zu wehren (Ich-Stärkung)?
      Welche Unterstützungsangebote nutzt die Lehrkraft, um Kinder in Notsituationen (zum Beispiel sexueller Missbrauch, Mobbing) professionell zu unterstützen?
      Wie wird mit Übergriffen unter den Kindern in der Schule umgegangen?


      Teilkompetenzen - Schülerinnen und Schüler können

      (8) ungewollte Handlungen an ihrem Körper nennen und sich dagegen abgrenzen
      (9) in Notsituationen handeln sowie Unterstützungsmöglichkeiten nennen (Nein-Sagen, Hilfe holen, Erwachsene (Lehrkräfte) einbeziehen)
      http://bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/GS/SU

      Dadurch, dass die Leitperspektiven Prävention und Gesundheitsförderung in vielfältiger Weise Im Fach Sachunterricht der Grundschule verankert ist, ergeben sich weitere unterrichtliche Anknüpfungspunkte für die oben genannte Thematik.

       
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      1.2 Allgemeinbildende Schulen/Sekundarstufe I und II

      Gemeinsamer Bildungsplan der Sekundarstufe I und Bildungsplan des Gymnasiums

      Im gemeinsamen Bildungsplan der Sekundarstufe I und im Bildungsplan des Gymnasiums finden sich zum Thema Sexuelle Gewalt explizite und implizite Anknüpfungspunkte. So ist zum Beispiel in den Fächern Religionslehre sowie Ethik eine Auseinandersetzung mit dem Themenfeld verortet. Exemplarisch seien die folgenden Anknüpfungspunkte aus den Bildungsplänen genannt:

      (Hinweis: Der Bildungsplan des Gymnasiums der jeweiligen Klassenstufe ist anforderungsgleich mit dem E-Niveau der Sekundarstufe I)

       
      Ethik, Sek I/Gym, Klasse 7/8/9 bzw. Kl. 7/8, 3.1.2.1 Friedliches Zusammenleben und die Bedeutung von Konflikten

      Die Schülerinnen und Schüler können moralische Werte und Normen als Grundlagen eines friedlichen Zusammenlebens erfassen und diskutieren. Sie können sich mit Ursachen von Konflikten und von Gewalt auseinandersetzen und deren Auswirkungen auf ein friedliches Zusammenleben überprüfen und erläutern.

      Teilkompetenzen – Schülerinnen und Schüler können

      (2) einzelne Formen von Gewalt in ihrer eigenen Lebenswelt identifizieren, unterscheiden und diskutieren (z. B. physische, psychische, individuelle, kollektive Gewalt)

      (3) moralische Werte und Normen als Voraussetzung und Grundlage eines friedlichen Zusammenlebens beschreiben, in ihrer Bedeutung für einen vorgegebenen Kontext erläutern und altersgemäß dazu Stellung nehmen (z. B. Toleranz, Achtung, Gerechtigkeit, Menschenrechte, Grundgesetz)

      http://bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/SEK1/ETH/IK/7-8-9/02/01

       
      Ethik, Sek I/Gym, Kl. 10 bzw. Kl. 9/10, 3.2.1.1 Liebe und Sexualität

      Die Schülerinnen und Schüler können die Bedeutung von Liebe und Sexualität für ihre eigene Lebensgestaltung und die anderer erfassen und darlegen. Sie können verschiedene Vorstellungen von Liebe und Sexualität im Spannungsfeld von Selbstbestimmung, Verantwortung und gesellschaftlichen Erwartungen untersuchen, bestimmen und diskutieren. Sie können grundlegende Voraussetzungen für gelingende Beziehungen erarbeiten und diskutieren.

      Schülerinnen und Schüler können

      (2) die Be­deu­tung von Lie­be und Se­xua­li­tät an­hand von Bei­spie­len be­schrei­ben und Deu­tun­gen und Er­schei­nungs­for­men von Lie­be und Se­xua­li­tät in zwi­schen­mensch­li­chen Be­zie­hun­gen dis­ku­tie­ren (zum Bei­spiel Part­ner­schaft)

      (3) sich mit ver­schie­de­nen For­men und Auf­fas­sun­gen von Lie­be und Se­xua­li­tät im Span­nungs­feld von Frei­heit, Ver­ant­wor­tung und Selbst­be­stim­mung aus­ein­an­der­set­zen (zum Bei­spiel durch Rol­len­bil­der von Part­ner­schaft, Ehe, Fa­mi­lie, se­xu­el­ler Iden­ti­tät, Gen­der)

      (4) Mög­lich­kei­ten ei­nes ver­ant­wor­tungs­vol­len und selbst­be­stimm­ten Um­gangs mit Lie­be und Se­xua­li­tät im Sin­ne ge­lin­gen­der Be­zie­hun­gen er­ar­bei­ten und er­ör­tern

      http://bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/SEK1/ETH/IK/10/01/01

       
      Ev. Religionslehre, Sek I/Gym, Kl. 7/8/9 bzw. Kl. 7/8, 3.2.2 Welt und Verantwortung

      Die Schülerinnen und Schüler beschreiben menschliche Sehnsucht nach einer gerechten Welt. Sie überprüfen christlich begründete Motivation für gerechtes Handeln. Sie setzen sich mit christlichen Maßstäben für mehr Gerechtigkeit auseinander und entwickeln Möglichkeiten, Verantwortung zu übernehmen.

      Teilkompetenzen – Die Schülerinnen und Schüler können

      (2) ethische Herausforderungen (Armut, Reichtum, Sexualität, Krieg und Frieden, Online-Verhalten, Lebensanfang und ‑ende) unter den Aspekten Nächstenliebe und Solidaritätserläutern

      http://bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/SEK1/REV/IK/7-8-9/02

       
      Kath. Religionslehre, Sek I/Gym, Kl. 7/8/9 bzw. Kl. 7/8, 3.2.1 Mensch

      Die Schü­le­rin­nen und Schü­ler kön­nen zei­gen, dass sich aus Er­fah­run­gen von Glück und Leid Fra­gen nach dem Mensch­sein stel­len. Sie kön­nen be­schrei­ben, dass der christ­li­che Glau­be zur Ver­ant­wor­tung ruft und Hoff­nung schen­ken kann. Sie kön­nen zei­gen, dass die Un­an­tast­bar­keit der men­sch­li­chen Wür­de Grund­la­ge für ein Le­ben in Ge­mein­schaft ist.

      Die Schülerinnen und Schüler können

      (1) Ver­hal­tens­wei­sen in Be­zie­hun­gen (Freund­schaft, Part­ner­schaft, Se­xua­li­tät, Lie­be, Ehe und Fa­mi­lie) er­läu­tern

      https://bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/SEK1/RRK/IK/7-8-9/01

       
      Islamistische Religionslehre sunnitischer Prägung, Sek I/Gym, Kl. 7/8/9 bzw. Kl. 7/8, 3.2.5 Gesellschaft und Geschichte

      Die Schülerinnen und Schüler erschließen Kennzeichen von Stärke und lernen durch die Auseinandersetzung mit sich und den Anderen, dem Konsumverhalten sowie der Vielfalt an Reizen und Herausforderungen ihre eigene Entwicklung zu gestalten. Sie üben einen reflektierten Umgang mit Auswirkungen von zum Beispiel Medien sowie mit Darstellungen des Themas Islam, entdecken sich selbst als Teil der muslimischen Gemeinschaft, erfassen die Bedeutung von Menschenwürde und die Vereinbarkeit von Grund- und Menschenrechten mit islamischen Grundprinzipien, das Rollenverständnis von Frau und Mann sowie Grundregeln der Demokratie und Teilhabe in Gesellschaft und Glaubensgemeinschaft. Sie erhalten Impulse zu gezielter Übernahme von Verantwortung insbesondere für die materielle Versorgung, für die mündige Beteiligung in allen Bereichen des Lebens sowie für globales Handeln.

      Die Schülerinnen und Schüler können

      (4) den Be­griff der Wür­de des Men­schen aus all­ge­mei­ner und aus is­la­mi­scher Sicht er­fas­sen, mit per­sön­lich als Un­recht er­leb­ten Si­tua­tio­nen in Be­zie­hung set­zen (z. B. Dis­kri­mi­nie­rung, Mob­bing, se­xu­el­le Be­läs­ti­gung, Über­grif­fe ge­gen se­xu­el­le Min­der­hei­ten) so­wie die prak­ti­sche Be­deu­tung von all­ge­mein­gül­ti­gen Grund- und Men­schen­rech­ten und von is­la­mi­schen Grund­prin­zi­pi­en, so­wie die grund­sätz­li­che Ver­ein­bar­keit ei­ner sä­ku­lar ver­fass­ten Ge­sell­schaft mit re­li­giö­sem Le­ben er­ar­bei­ten

      http://bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/SEK1/RISL/IK/7-8-9/05

       
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      1.3 Berufliche Schulen

      Allgemein

      Direkte Inhalte zu dem entsprechenden Themenbereich gibt es in expliziter Form in den Bildungsplänen der Fächer Ethik, Religionslehre (ev./rk.) und Gemeinschaftskunde / Geschichte mit Gemeinschaftskunde zum Thema sexueller Kindesmissbrauch nicht. Es kann aber indirekt im Zusammenhang mit den Themenbereichen Ehe und Familie / Umgang mit Sexualität / Formen von Gewalt angesprochen werden bzw. es bieten sich Anknüpfungspunkte.
      Inhaltlich ist das Thema – unabhängig von seiner gesellschaftlichen Bedeutung – schwer als Einzelthema in den jeweiligen Bildungsplänen abzubilden. Da die Bildungspläne weitgehend kompetenzorientiert formuliert sind, werden einzelne Inhalte nur in Zusammenhang mit der zu erwerbenden Kompetenz in Verbindung gebracht. Viele einzelne Inhalte werden exemplarisch aufgeführt, diese sind aber nicht verbindlich zu unterrichten.
      Explizit ist das Thema im Rahmen der Erzieherausbildung (Fachschule für Sozialpädagogik) verankert (s.u.).


      Zur Fachschule für Sozialpädagogik (zweijähriges Berufskolleg), 2. Und 3. Jahr der Erzieherausbildung

      Im Bildungsplan für die Erzieherausbildung (Fachschule für Sozialpädagogik, Berufskolleg) ist im Lernfeld 7 „Die Entwicklung der Sexualität von Kindern und Jugendlichen begleiten“ (Teil des Handlungsfelds „Erziehung und Betreuung gestalten“) explizit die Prävention vor sexueller Gewalt aufgeführt. Auch im Lernfeld 8 „Rechtliche Bedingungen sozialpädagogischer Arbeit einhalten“ (Handlungsfeld „Berufliches Handeln fundieren“) ist der „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ verbindlicher Teil des Unterrichts.
      Die identischen Inhalte sind ebenfalls in den dreijährigen und vierjährigen (Teilzeit-) Bildungsgängen der Fachschule für Sozialpädagogik enthalten.

       
      Berufsschule

      Im Fach Gemeinschaftskunde in der Berufsschule setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Lebens- und Familienformen auseinander und befassen sich mit Rollenbildern in Familie und Gesellschaft (Bildungsplan Gemeinschaftskunde, BPE 1).
      Im Bildungsplan für das Fach Ethik in der Berufsschule werden neben der Partnerschaft von Mann und Frau auch andere Formen des Zusammenlebens sowie Intimbeziehungen – insbesondere gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften – thematisiert. Ebenfalls wird Sexualität als eigenständiger Themenbereich genannt.
      In den Bildungsplänen der Berufsschule für die Fächer Evangelische Religionslehre und Katholische Religionslehre werden Themen aufgegriffen wie „Frau sein und Mann sein“ sowie die Gleichstellung der Geschlechter. Ebenfalls wird die alltägliche Präsenz von Liebe und Sexualität genannt. In dem Themenfeld „Liebe, Partnerschaft, Sexualität“ beschäftigt sich der Bildungsplan mit den „Dimensionen der Liebe“. Dazu werden Bisexualität-tät, Heterosexualität und Homosexualität aufgeführt. Ebenfalls werden in dieser Einheit „Triebtheorien“ und „Normen und Sexualität“ angesprochen.

       
      Berufliches Gymnasium

      In den Bildungsplänen für die Fächer Katholische und Evangelische Religionslehre in der Mittelstufe werden in der Klasse 9 in der BPE 9.3 „Sehnsüchte des Menschen“ besprochen. In diesem Zusammenhang können Erfahrungen mit Partnerschaft / Sexualität angesprochen werden.
      Im Bildungsplan im Fach Ethik der Oberstufe im Beruflichen Gymnasium gibt es keinen Themenbereich zum Umgang mit Sexualität.
      Im Bildungsplan im Fach Katholische Religionslehre in der Oberstufe wird in der BPE 1.2 „Gewalt und Machtmissbrauch in der Kirche“ verbindlich genannt, in der Hinweisspalte wird konkret auf Missbrauch verwiesen. Im Bildungsplan für da Fach Evangelische Religionslehre in der Oberstufe werden in der BPE 2.4 „Gefährliche Wirkungen von Religion“ behandelt, auch hier wird „Missbrauch“ konkret in der Hinweisspalte erwähnt.


      Zweijährige Berufsfachschule

      In der Zweijährigen Berufsfachschule gelten in Religionslehre (ev./rk.) die Bildungspläne der Berufsschule (s.o.).

       
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      1.4 Sonderpädagogische Bildung

      In den Bildungsplänen der Bildungsgänge Lernen und Geistige Entwicklung werden Leitgedanken zum Kompetenzerwerb u.a. im Themenfeld „Körper und Gesundheit“ im Fach Sachunterricht in den Blick genommen. „Die Schülerinnen und Schüler lernen, selbstbewusst Verantwortung für ihren Körper und ihre Bedürfnisse zu übernehmen und entwickeln Strategien, grenzüberschreitendes Verhalten zu vermeiden, sich und ihren Körper vor Übergriffen und sexualisierter Gewalt zu schützen und bei sexuellem Missbrauch Hilfe zu suchen.“

      Das beschriebene Kompetenzspektrum benennt dabei beispielhaft folgende Aspekte: „…zeigen ungewollte Handlungen an ihrem Körper, benennen diese und grenzen sich dagegen ab“ (K65) und „…handeln in Notsituationen, nennen Unterstützungsmöglichkeiten (Nein sagen, Hilfe holen, Erwachsene beziehungsweise Lehrkräfte einbeziehen)“ (K66).
      Vertiefende Denkanstöße geben gezielte Hinweise etwa „Welche Beratungsangebote nutzt die Lehrkraft, um Schülerinnen und Schüler in Notsituationen (zum Beispiel sexueller Missbrauch, Mobbing) professionell zu unterstützen?“ (D55) und „Wie werden die Schülerinnen und Schüler ermutigt und befähigt, sich in Notsituationen zu wehren (Ich-Stärkung)?“ (D54).

      Präventiv findet sich sexuelle Bildung in beiden Bildungsplänen wieder. Es werden Leitgedanken zum Kompetenzerwerb zu Körperlichkeit und Sexualität im Rahmen des Lebensfeldes „Personale Entwicklung“ festgehalten. Hierzu gehören körperliche Veränderungen, sexuelle Bedürfnisse und ethische Fragestellungen in Bezug auf den verantwortungsvollen Umgang mit der eigenen Sexualität.
      Im Rahmen der Persönlichkeitserziehung setzen die Schülerinnen und Schüler sich in altersangemessenen Formen mit ihrer Rolle und Identität als Mädchen oder Junge beziehungsweise als Frau oder Mann oder auch als divers auseinander. Die Schülerinnen und Schüler erfahren im Sinne der Bildung für Akzeptanz und Toleranz von Vielfalt ein weites Verständnis von Freundschaft, Liebe, Partnerschaft und Elternschaft. In der Auseinandersetzung mit Gefühlen, Fragen und Unsicherheiten bietet die Schule einen vertrauensvollen, sicheren Rahmen, in dem eine individuelle Entwicklung und Stärkung der eigenen Person möglich wird.“ (BP Lernen und GENT 2022) Anhand weiterer Denkanstöße und der Darstellung eines Kompetenzspektrums werden konkretisierende Impulse im Bildungsplan für den Schulalltag gesetzt.

       
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      2. Leitperspektive Prävention und Gesundheitsförderung

      Der Umgang mit der eigenen Gesundheit, im Sinne eines umfassenden körperlichen, seelischen und sozialen Wohlbefindens, wie auch der Umgang mit der Gesundheit anderer, gehört zu den Alltagskompetenzen, die im Sachunterricht besonders gefördert werden. Lernfelder einer umfassenden Prävention und Gesundheitsförderung sind bewusstes Wahrnehmen, selbstregulativer Umgang mit Gedanken, Emotionen und Handlungen, wertschätzendes Kommunizieren und Handeln sowie eine lösungsorientierte Bewältigung von Konflikten. Die Schülerinnen und Schüler werden dabei unterstützt, altersspezifische Entwicklungsaufgaben zu bewältigen und sich im täglichen Handeln selbstwirksam zu erleben.

      Es folgt ein Link zur Leitperspektive Prävention und Gesundheitsförderung. Der Link öffnet sich im selben Fenster.
      https://www.schule-bw.de/themen-und-impulse/leitperspektiven/praevention-und-gesundheitsfoerderung/ziele

      Es folgt ein Link zu Unterrichtsbeispielen für die Leitperspektive Prävention und Gesundheitsförderung. Der Link öffnet sich im selben Fenster.
      https://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/Startseite/BP2016BW_ALLG/BP2016BW_ALLG_LP_PG