Die Bundesinitiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) hat in Kooperation mit den Kultusverwaltungen der einzelnen Bundesländer folgende Elemente erarbeitet. Diese enthalten den bundesweiten Standard und haben sich bewährt.
Schutzkonzepte umfassen immer auch den digitalen Raum. Denn die digitale Welt ist bei Kindern und Jugendlichen nicht mehr wegzudenken. Deswegen müssen wir die Online-Gefahren gleich mitdenken. Hinweise sind den einzelnen Elementen zugeordnet. Zum Thema digitaler Raum siehe auch Kachel „Digitaler Raum“
Zur Einführung sehen Sie hier einen Spot zu den Elementen eines Schutzkonzeptes:
Es folgen die einzelnen Elemente, die ein Schutzkonzept beinhalten sollte.
Zu jedem Element folgt zuerst ein PDF mit spezifischen Hinweisen und Ausführungen (Quelle: Bundesinitiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ Start - Schule gegen sexuelle Gewalt). Am Ende dieser PDF-Dokumente sind Hinweise für Baden-Württemberg enthalten.
Unter den PDF-Dokumenten sind jeweils noch Links eingestellt, die die entsprechenden Aspekte für den digitalen Raum enthalten.
1. Leitbild
Der Schutz von Schülerinnen und Schülern vor sexualisierter Gewalt sollte im Leitbild der Schule oder im Schulprogramm verankert werden.
Ein Plan für das Vorgehen in einem Verdachtsfall von sexualisierter Gewalt bietet allen schulischen Beschäftigten die erforderliche Orientierung und Sicherheit. Er enthält auch ein Rehabilitationsverfahren für den Fall eines ausgeräumten Verdachts.
Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt ist „Chefsache“. Die Leitung kann ihre Personalverantwortung schon bei Einstellungen entsprechend nutzen. Im Schulalltag ist die Leitung mit ihrer „kinderschutzaffinen“ Haltung Vorbild und drückt damit zugleich ihre Erwartung an das Kollegium aus.
Basiswissen über sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist für alle schulischen Beschäftigten unerlässlich. Fortbildungen tragen zur Sensibilisierung bei und sind der richtige Ort, wenn es darum geht, Verunsicherungen und Fragen anzusprechen.
Verbindliche Vereinbarungen im Kollegium zum Umgang mit Risikosituationen erhöhen die Schwellen für geplante Taten und helfen allen: Sie schützen Schülerinnen und Schüler vor sexualisierter Gewalt und geben Beschäftigten Orientierung und Rückhalt – und schützen so vor falschem Verdacht.
Schulische Mitbestimmung stärkt Kinder und Jugendliche. Eine beteiligungsorientierte Schule erleichtert Schülerinnen und Schüler den Zugang zu Kinderrechten und ermutigt sie, sich bei Problemen Hilfe und Unterstützung zu holen.
Schule ist der Ort, der durch eine gelebte präventive Erziehungshaltung und konkrete Präventionsangebote den Schutz aller Mädchen und Jungen vor sexualisierter Gewalt erhöhen kann.
Eine Schule mit funktionierenden Beschwerdeverfahren tut Entscheidendes dafür, dass sich Schülerinnen und Schüler mit ihren Anliegen wahrgenommen und wertgeschätzt fühlen. Vertrauenslehrkräfte, Angebote der Schulsozialarbeit und andere Ansprechstellen sind ein wichtiges Signal an Schülerinnen und Schüler in Notlagen.
Schutzkonzepte umfassen auch immer den digitalen Raum. Hinweise und Anregungen sowie weitere Informationen zur Vertiefung und Umsetzung, finden Sie hier:
Herausgeber: Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL), Heilbronner Straße 314, 70469 Stuttgart, Telefon 0711/21859-0, poststelle@zsl.kv.bwl.de
Verantwortlich im Sinne des Presserechts: ZSL, Irmgard Mühlhuber, Ref. 24 "Digitalisierung, Medienbildung", Heilbronner Straße 314, 70469 Stuttgart, Telefon 0711/21859-240, digitalebildung@zsl.kv.bwl.de
Kontakt zum/r behördlichen Datenschutzbeauftragte/n: datenschutz@zsl.kv.bwl.de