• Interventionsplan / Umgang mit Verdachtsfällen

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      1. Leitfaden zum schulischen Interventionsplan

      Der Leitfaden zum schulischen Interventionsplan wird  FÜR SCHULLEITUNGEN  und  SCHULAUFSICHT  im Intranet des Kultusministeriums unter  https://intra.kv.bwl.de/startseite/anwendungen/schutzkonzepte-sexualisierte-gewalt  bereit gestellt.

      Der „Leitfaden zum schulischen Interventionsplan“ unterscheidet drei Kategorien von Fällen sexualisierter Gewalt gegenüber Schülerinnen und Schülern:

      • Fall A: Sexualisierte Gewalt von Schülerinnen und Schülern gegenüber Schülerinnen und Schülern

      • Fall B: Sexualisierte Gewalt durch Personen im außerschulischen Umfeld gegenüber Schülerinnen und Schülern

      • Fall C: Sexualisierte Gewalt durch Lehrkräfte und andere Personen im schulischen Alltag gegenüber Schülerinnen und Schülern

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      Mögliche Vorgehensweise:

      ->  Wenn Sie bereits einen Interventionsplan haben, der die rechtlichen Rahmenbedingungen in Baden-Württemberg berücksichtigt, finden Sie dort Orientierung zu den Abläufen.

      ->  Wenn Sie noch keinen schuleigenen Interventionsplan haben, können Sie als Schulleitung oder über Ihre Schulleitung über das Intranet des Kultusministeriums in den Leitfaden Einsicht nehmen.

      ->  Sie haben Anspruch auf eine kostenlose Beratung einer insofern erfahrenen Fachkraft nach §4 KKG und §8 a und b SGB VIII. Nutzen Sie diese, wenn Sie unsicher sind und eine professionelle Unterstützung brauchen. (siehe unten)

       

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      2. Was tun im Verdachtsfall?

      Bei Verdacht auf sexualisierten Missbrauch in der Schule ist es äußerst wichtig, angemessen zu handeln:
      Bleiben Sie ruhig, überstürzen Sie nichts, um das Wohlergehen der betroffenen Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. 
      Lehrkräfte sollen weder recherchieren noch etwas aufklären. Als Pädagogin und Pädagoge können Sie dem betroffenen Kind oder Jugendlichen helfen, indem Sie zuhören. Schenken Sie ihm Vertrauen und unterstützen Sie entsprechend der schulischen Regularien.

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      3. Gibt es Anzeichen bei Kindern für einen sexualisierten Missbrauch?

       

      Es gibt keine spezifischen Merkmale oder Signale, die eindeutig auf sexualisierten Missbrauch hinweisen. Anzeichen von Verhaltensänderungen bei Kindern und Jugendlichen können variieren und sind nicht immer offensichtlich sexualisierter Gewalt zuzuordnen. Zu beachten ist die altersentsprechende Beurteilung und Einschätzung von verändertem Verhalten. Die unten genannten Verhaltensauffälligkeiten können auch andere Ursachen (z. B. Schulstress oder andere Gewalthandlungen) haben und müssen nicht zwangsläufig eine Kindeswohlgefährdung bedeuten.


      Einige mögliche Merkmale, die darauf hinweisen könnten, dass ein Kind oder Jugendlicher sexualisierten Missbrauch erlebt hat, sind:

      • Verhaltensänderungen: Plötzliche Verhaltensänderungen können ein Hinweis sein, insbesondere wenn ein Kind plötzlich ängstlich, zurückgezogen, aggressiv wird oder unter Stimmungsschwankungen leidet. Es kann auch zu Schlafstörungen, Alpträumen oder nächtlichem Bettnässen kommen.
      • Körperliche Symptome: Ungeklärte körperliche Beschwerden wie Bauchschmerzen, Kopfschmerzen oder Beschwerden im Genitalbereich können auf sexualisierten Missbrauch hinweisen. Ebenso können Verletzungen im Genitalbereich oder an anderen Körperstellen, die man sich nicht erklären kann, alarmierend sein.
      • Sexualisiertes Verhalten: Kinder, die sexualisierten Missbrauch erlebt haben, können ein übermäßig sexualisiertes Verhalten zeigen, das nicht ihrem Entwicklungsstand entspricht. Dies kann sich in übermäßigem Interesse an Sexualität, sexuellen Handlungen oder Spielen, die sexuellen Missbrauch nachstellen, oder auch einer sexuellen Sprache äußern.
      • Soziale Rückzüge: Ein plötzlicher Rückzug von Freunden, Familienmitgliedern oder sozialen Aktivitäten kann ein Zeichen dafür sein, dass ein Kind versucht, sich vor einer belastenden Situation zu schützen.
      • Probleme in der Schule: Schwierigkeiten in der Schule, wie sinkende Leistungen, Konzentrationsprobleme oder plötzliches Desinteresse an schulischen Aktivitäten, können auf sexualisierten Missbrauch hinweisen. Es kann aber genauso gut sein, dass sich das Kind verstärkt um gute Leistungen bemüht
      • Änderungen im Essverhalten: Plötzliche Gewichtsveränderungen, Essstörungen oder ein gestörtes Essverhalten können auf emotionalen Stress hinweisen, der durch sexualisierte Gewalt resultiert.
      • Angst vor bestimmten Personen oder Orten: Kinder, die sexuell missbraucht wurden, können Ängste oder Abneigungen gegenüber bestimmten Personen oder Orten entwickeln, die mit dem Missbrauch in Verbindung stehen.


      Es ist wichtig zu betonen, dass das Vorhandensein eines oder mehrere dieser Merkmale nicht zwangsläufig bedeutet, dass ein Kind sexualisierte Gewalt erfahren hat. Diese Anzeichen können auch auf andere Probleme oder Belastungen hinweisen. Wenn jedoch mehrere dieser Merkmale bei einem Kind auftreten, ist es wichtig, aufmerksam zu sein und gegebenenfalls professionelle Unterstützung zu suchen.

      Wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Kind sexuell missbraucht wurde, ist es entscheidend, angemessene Schritte einzuleiten, um das Kind zu schützen und Hilfe anzubieten. Dies kann die Meldung an die entsprechenden Behörden oder das Einbeziehen von Fachkräften wie Schulpsychologen, Fachberatungsstellen, die insoweit erfahrene Fachkraft oder Kinderschutzorganisationen umfassen. Bitte beachten Sie Ihren schulischen Interventionsplan.

       

       

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      4. Gesprächsführung im Verdachtsfall mit Kindern und Jugendlichen

       

      Geht es um Missbrauch von Kindern und Jugendlichen an der Schule, ist bei der Gesprächsführung ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Sorgfalt gefordert. Wenn Sie sich unsicher sind, wenden Sie sich bitte an Beratungsstellen.

      Hier sind einige wichtige Punkte für Lehrkräfte und Schulpersonal, die sich solchen Gesprächen gegenübersehen. Es ist jedoch jeweils die konkrete Situation zu beachten.

      • Sicherheit und Vertrauen schaffen: Es ist wichtig, dem Kind/Jugendlichen ein Gefühl von Sicherheit zu vermitteln und ihm zu versichern, dass es in einem vertrauensvollen Umfeld ist. Dies kann durch einfühlsame Worte, beruhigende Gesten und einen ruhigen Gesprächsraum erreicht werden.
      • Offene und unterstützende Haltung: Nehmen Sie dem Kind gegenüber eine offene Körperhaltung ein, indem Sie zum Beispiel nicht die Arme verschränken. So erleichtern Sie es dem Kind, sich frei auszudrücken. Vermeiden Sie Urteile, Schuldzuweisungen und kritische Bemerkungen.
      • Aktives Zuhören: Hören Sie aktiv zu, ohne zu unterbrechen oder das Kind zu drängen. Lassen Sie es in seinem eigenen Tempo sprechen und ermutigen Sie es, seine Gedanken und Gefühle auszudrücken.
      • Klare und verständliche Sprache: Verwenden Sie klare und altersgerechte Sprache, um sicherzustellen, dass Ihr Gegenüber versteht, worüber gesprochen wird. Vermeiden Sie Fachbegriffe oder unverständliche Ausdrücke.
      • Fragen stellen: Stellen Sie dem Kind offene Fragen, die es ermutigen, seine Erfahrungen zu teilen, ohne es zu führen oder zu beeinflussen.
      • Grenzen respektieren: Respektieren Sie die Grenzen des Kindes und drängen Sie es nicht dazu, über Dinge zu sprechen, die es nicht besprechen möchte. Zeigen Sie Verständnis und nehmen Sie seine Entscheidungen an.
      • Beachten Sie hierbei immer die vorgegebenen Handlungsabläufe und schulinternen Regelungen für den jeweiligen Fall. Holen Sie sich Hilfe und Unterstützung von einer insoweit erfahrenen Fachkraft, spezialisierten Fachberatungsstellen oder ähnlichen Angeboten. Bleiben Sie ruhig.
      • Dokumentation: Dokumentieren Sie das Gespräch sorgfältig und sachlich, um eine genaue Aufarbeitung der Aussagen des Kindes und der getroffenen Maßnahmen zu gewährleisten. Halten Sie sich an die geltenden Datenschutzbestimmungen. Wenn Sie sich unsicher sind, holen Sie sich Unterstützung und professionelle Beratung.


      Durch eine einfühlsame und professionelle Gesprächsführung können Lehrkräfte und Schulpersonal dazu beitragen, Kinder zu unterstützen, die Opfer von sexualisiertem Missbrauch geworden sind, und ihnen bei den weiteren Schritten zu Angeboten und Hilfe unterstützend beistehen.

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      5. Unterstützung Krisennachsorge - Schulpsychologie


      Nach einem schulischen Krisenereignis, auch nach einem Vorfall zum Themenbereich „sexualisierte Gewalt“, kann die Schulleitung im Rahmen der Krisennachsorge bei der Schulpsychologischen Beratungsstelle vor Ort Beratung und Unterstützung anfragen. Die Schulpsychologie unterstützt bei Bedarf die Schulgemeinschaft und Betroffene im Umgang mit einem Krisenereignis auf dem Weg zurück zur Normalität.