• Systemexterne Unterstützung

    • 1. Systemexterne Beratung

      Hier finden Sie hilfreiche Einrichtungen und spezialisierte Fachberatungsstellen in Ihrem Stadt- oder Landkreis

      • Im folgenden Ordner finden Sie die Dokumente nach Stadt- und Landkreisen sortiert
      • Die Dokumente sind alphabetisch geordnet
      • Laden Sie das passende PDF-Dokument herunter.
      Somit sind Ihnen alle Verlinkungen (z.B. Homepages oder Email-Adressen) zugänglich. 

      (Stand Februar 2025)

    • Ihre Suche hat keinen Treffer erzielt? Vielleicht werden Sie unter folgendem Serviceangebot der UBSKM fündig. 
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      2. Jede Lehrkraft hat Anspruch auf die Beratung einer ieF (insoweit erfahrenen Fachkraft)

       
      • (§ 4 Abs. 2 KKG und nach § 8b SGB VIII): Lehrkräfte an Schulen haben Anspruch auf die Unterstützung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft (ieF) bei der Gefährdungseinschätzung. Wenn Sie sich bei einer potenziellen Kindeswohlgefährdung nicht sicher sind und eine professionelle Einschätzung brauchen, können Sie die ieF sowohl telefonisch als auch persönlich zur Beratung anfragen. Ebenso, wenn Sie z.B. Fragen zu sinnvoller Hilfeleistung haben oder wissen möchten, welche weiteren Schritte notwendig sind. Bitte bemühen Sie sich bereits vor einem Verdachtsfall um Kontaktaufnahme, dann haben Sie es im Ernstfall leichter.
       
       
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      3. Weitere hilfreiche Adressen:

       
      Die Polizei wird tätig, wenn sie Kenntnis über Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen erlangt. Vor dem Einschalten der Polizei ist jedoch gut abzuwägen, ob man die Polizei wirklich einschalten will, denn mit einer Anzeige muss die Polizei dem Verdacht einer Straftat nachgehen (Offizialdelikt). Eine spätere Um-Entscheidung ist dann nicht mehr möglich. Deshalb gibt es diesbezüglich auch keine Anzeigepflicht bei der Polizei.